Bauvorhaben "Am Kabelgraben"
Informationen zum Bauprojekt und den dazugehörigen, fachlichen Unterlagen
- Flächennutzungsplan von 1978
- Landschaftsrahmenplan 2025 (Klima, Hochwasser, Landschaft, Naherholung und Boden)
- Städtebaulicher Rahmenplan von 1980
- Regionales Raumordnungsprogramm
- FFH-Natura 2000-Gebiet
- Historische Entwicklung und Denkmalschutz
Foto: Torsten Schoepe
Teichentschlammung im Februar 2023
Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete am 14.02.2023


Der Lageplan "Geltungsbereich" zeigt die Fläche an, die bebaut werden soll.
Am 17. Juni 2024 erfolgt der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Am Kabelgraben" durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
"Sachverhalt mit Begründung:
Im Bereich „Am Kabelgraben/Bleichwiese“ der Stadt Lüchow (Wendland) beabsichtigt der Eigentümer der Flurstücke 100 und 101/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow, die Errichtung von Wohn- und Betreuungsgebäuden sowie Parkflächen. Das Nutzungskonzept sieht ambulantes Wohnen für Senioren mit Behinderungen und eine Inobhutnahmeeinrichtung für Kinder und Jugendliche vor. Für das Vorhaben wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes benötigt. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)..."
Der Beschluss lautet:
"Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Am Kabelgraben“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 101 und 100/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow. Es soll die Errichtung von Wohn- und Betreuungsgebäuden sowie Parkflächen ermöglicht werden."
Wir merken uns, dass im Juni 2024 die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes vorgesehen ist. Außerdem hat die Zeitung am 13.6.2024 aus einer Sitzung berichtet, dass es sich laut Bauamtsleiter Udo Schulz um eine zweigeschossige Bebauung handeln wird.
Quelle Lageplan: https://ratsinfo.luechow-wendland.de/luechow/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=3583

Am 19.6.2025 beschließt der Samtgemeinderat die Aufstellung zur 164. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Beschluss lautet:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 164. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Kabelgraben“ mit dem Ziel aufzustellen, ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen."
Quelle Flächennutzungsplan: GIS-Büro, Landkreis Lüchow-Dannenberg / Lizenzcode: dl-zero-de/2.0

FFH-Schutzgebiet Natura 2000
Der Kabelgraben gehört zum ausgewiesenen Schutzgebiet "Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern"
Quelle: Maßgebliche Karte zur Verordnung des Landkreises Lüchow-Dannenberg v. 17.12.2018, basierend auf Geobasisdaten des LGLN

Der Städtebauliche Rahmenplan von 1980 hat die Entwicklung Lüchows planvoll dargestellt
Einen großen Part nimmt dort die städtebauliche Entwicklung ein und zeigt auf, dass der Süden Lüchows nicht bebaut werden soll.
Quelle Planskizze: Stadtarchiv Lüchow, Städtbaulicher Rahmenplan 1980, Teil 2, Seite 5

Die Landschaftsrahmenpläne 2025 zu mehreren Themen
- Klima
- Boden
- Naherholung
- Hochwasser
- Biotopverbund
Quelle: https://www.luechow-dannenberg.de/portal/seiten/landschaftsrahmenplan-strategische-umweltpruefung-900000126-38100.html

Die Entwicklung der Jeetzelniederung über die Jahrhunderte
Wir zeigen auf, warum die Kabelgärten unter Denkmalschutz gestellt werden sollten.
Quelle der Karte: Rezess von 1852, Amt für regionale Landesentwicklung Leine - Weser (ArL), Zentrale Altablage, Hannover