Bauvorhaben "Am Kabelgraben"
Zeitlicher Ablauf, Dokumentation und Stellungnahmen
Hier erhalten sie Informationen zum Bauprojekt "Am Kabelgraben" und den dazugehörigen, fachlichen und rechtlichen Unterlagen:
- Flächennutzungsplan von 1978
- Landschaftsrahmenplan 2025 (Klima, Hochwasser, Landschaft, Naherholung und Boden)
- Städtebaulicher Rahmenplan von 1980
- Regionales Raumordnungsprogramm
- FFH-Natura 2000-Gebiet
- Historische Entwicklung und Denkmalschutz
Wir beginnen aber mit der Dokumentation der "Bauvorbereitung" im Februar 2023.
Foto: Torsten Schoepe

Das Bauvorhaben "Am Kabelgraben" nimmt seinen Anfang im Februar 2023 mit massiven Eingriffen in ein FFH*-Natura 2000-Gebiet und das angrenzende mesophile Grünland, veranlasst durch den Eigentümer. Es handelt sich um die Flurstücke 101 und 100/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow. (*Flora-Fauna-Habitat)
Die Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises führt in einem Schreiben vom 17.7.2023 an den Eigentümer zahlreiche Verstöße auf. Wir zitieren hier nur zwei daraus:
"Verstöße gegen die VO LSG-DAN 33:
Der Teich befindet sich zum Teil im FFH-Gebiet Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern, das durch die Verordnung über das Landschaftsschutzzgebiet (LSG) „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ vom 17.12.2018 hoheitlich gesichert ist.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 22 der o.g. VO ist es verboten, „oberirdische Gewässer herzustellen, wesentlich umzugestalten oder zu beseitigen“. Nach den Beobachtungen vor Ort liegt hier eine „wesentliche Umgestaltung“ des Gewässers vor. In den Uferzonen ist erkennbar, dass sämtliche Röhricht- und Sumpfpflanzen der Uferböschungen samt Rhizomen abgebaggert wurden. Neben der organischen Auflage wurde auch der anstehende Mineralboden bzw. oberflächig auftretende Moorboden freigelegt.“
„Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):
Nach § 34 Abs. 1 BNatSchG ist die Verträglichkeit von Projekten mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes vor ihrer Durchführung zu überprüfen. Da das Natura 2000- Gebiet ein geschützter Teil von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG ist, ist der Schutzzweck in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ (s.o.) zu beachten.
Diese Prüfung muss das gesamte Gewässer betrachten. Ein Eingriff auch in Gewässerteile die außerhalb der Schutzgebietsgrenze liegen, kann sich auf das gesamte Ökosystem bzw. Biotop auswirken. Eine Verträglichkeits-Vorprüfung hat nicht stattgefunden. Es ist davon auszugehen, dass die Vorprüfung zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass Beeinträchtigungen der Schutzziele des FFH Gebietes auftreten.“
Foto: Jörg Knaak
Teichentschlammung im Februar 2023
Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete am 14.02.2023 über die vermutlich illegal durchgeführte Aktion.

Weitere Pressetexte

Der Lageplan "Geltungsbereich" zeigt die Fläche an, die bebaut werden soll.
Am 17. Juni 2024 erfolgt der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Am Kabelgraben" durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
"Sachverhalt mit Begründung:
Im Bereich „Am Kabelgraben/Bleichwiese“ der Stadt Lüchow (Wendland) beabsichtigt der Eigentümer der Flurstücke 100 und 101/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow, die Errichtung von Wohn- und Betreuungsgebäuden sowie Parkflächen. Das Nutzungskonzept sieht ambulantes Wohnen für Senioren mit Behinderungen und eine Inobhutnahmeeinrichtung für Kinder und Jugendliche vor.
Für das Vorhaben wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes benötigt. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA).
Das Planungsbüro wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt. Die Vergütung erfolgt ebenfalls durch den Vorhabenträger.
Die übrigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Amtliche Bekanntmachungen, Vermessungsbescheide etc.) werden erst von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.
Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen."
Der Beschluss lautet:
"Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Am Kabelgraben“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 100 und 101/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow. Es soll die Errichtung von Wohn- und Betreuungsgebäuden sowie Parkflächen ermöglicht werden."
Wir merken uns, dass im Juni 2024 die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes vorgesehen ist. Außerdem hat die Zeitung am 13.6.2024 aus einer Sitzung berichtet, dass es sich laut Bauamtsleiter Udo Schulz um eine zweigeschossige Bebauung handeln wird.
Quelle Lageplan: https://ratsinfo.luechow-wendland.de/luechow/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=3583

Am 19.6.2025 beschließt der Samtgemeinderat die Aufstellung zur 164. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Beschluss lautet:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 164. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Kabelgraben“ mit dem Ziel aufzustellen, ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen."
Quelle Flächennutzungsplan: GIS-Büro, Landkreis Lüchow-Dannenberg / Lizenzcode: dl-zero-de/2.0

FFH-Schutzgebiet Natura 2000
Der Kabelgraben ist ein ausgewiesenes Schutzgebiet "Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern"
Quelle: Maßgebliche Karte zur Verordnung des Landkreises Lüchow-Dannenberg v. 17.12.2018, basierend auf Geobasisdaten des LGLN

Der Städtebauliche Rahmenplan von 1980 hat die Entwicklung Lüchows planvoll dargestellt
Einen großen Part nimmt dort die städtebauliche Entwicklung ein und zeigt auf, dass der Süden Lüchows nicht bebaut werden soll.
Quelle Planskizze: Stadtarchiv Lüchow, Städtbaulicher Rahmenplan 1980, Teil 2, Seite 5

Die Landschaftsrahmenpläne 2025 zu mehreren Themen
- Klima
- Boden
- Naherholung
- Hochwasser
- Biotopverbund
Quelle Planskizze: Stadtarchiv Lüchow, Städtbaulicher Rahmenplan 1980, Teil 2, Seite 5

Das Regionale Raumordnungsprogramm
Die Weiterentwiclung des RROP zeigt interessante Entweicklungen auf
Quelle Planskizze: Stadtarchiv Lüchow, Städtbaulicher Rahmenplan 1980, Teil 2, Seite 5