Städtebaulicher Rahmenplan 1980

Städtebaulicher Rahmenplan von 1980

Auf mehreren hundert Seiten wurde ein qualitätsvolles, städtbauliches Konzept erstellt.

Quelle: Stadtarchiv Lüchow - Städtebaulicher Rahmenplan Stadt Lüchow, Teil 2, Seite 5.

Das städtebauliche Konzept von 1980 schließt eine Bebauung "Am Kabelgraben" aus

Der  Städtebauliche Rahmenplan von 1980 benennt den Fußweg entlang des Flurstücks 101 als „einzuhaltenden Bebauungs- bzw. Ortsrand“. Das Flurstück 101 selbst wird dort als „zu erhaltende Grün- oder Freifläche“ eingestuft. (Das Flurstück 101, Flur 10, Gemarkung Lüchow) ist Bestandteil des Bauvorhabens "Am Kabelgraben")

Weiter wird dort ausgeführt:

„Der Ansatz für ein Prinzip der Stadterweiterung sollte die wertvollsten Landschaftsteile in großen Sichtwinkeln erlebbar erhalten. Ältere Wohngebiete können so weiterhin ihren jetzigen Landschaftsbezug weitgehend unberührt lassen. Gut eingewachsene Ränder der Stadt, reizvolle Ausblicke auf die Landschaft, die in Lüchows Umgebung noch sehr schön ist, und die in den Stadtorganismus eindringenden Grün- und Wasserräume bilden die Ansatzpunkte einer bewußten Gestaltung der Stadtform.“

EJZ vom 9. Juli 1980 zur Präsentation des Städtebeulichen Rahmenplans in öffentlicher Ratssitzung:
„Nachdem die Fraktionssprecher Hinsch und Naumann den Wert dieser Rahmenplanung für die zukünftige Arbeit betont und für eine Fortschreibung des Werkes plädiert hatten, wurde das Ganze vom Rat einmütig abgesegnet.“


Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) aus 2026 weist auf den zukünftigen Umgang mit bestehenden Stadträndern hin:

„Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur (Punkt 2.01.1):
1.   In der Siedlungsstruktur sollen gewachsene, das Orts- und Landschaftsbild, die Lebensweise und Identität der Bevölkerung prägende Strukturen sowie siedlungsnahe Freiräume erhalten und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Erfordernisse behutsam weiterentwickelt werden.
2.     Beim Übergang vom baulich geprägten Bereich in die Landschaft sollen kulturhistorisch gewachsene Siedlungsbegrenzungen erhalten bleiben…

Die Ziele des Städtebaulichen Rahmenplans von 1980 und die Formulierungen im Entwurf des RROP sind im Abstand von 46 Jahren deckungsgleich und schließen eine Bebauung des Flurstücks 101 definitiv aus.

©Verein "Initiative Erhalt und Entwicklung der Natur und Kultur Lüchows (2026). Alle Rechte vorbehalten.

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