Flächennutzungsplan von 1978
Für das Bauvorhaben "Am Kabelgraben" geht es um die 164. Änderung eines 48 Jahre alten Flächennutzungsplans

Quelle Flächennutzungsplan: GIS-Büro, Landkreis Lüchow-Dannenberg / Lizenzcode: dl-zero-de/2.0. Die rot eingetragene Fläche zeigt den Bereich des Bauvorhabens "Am Kabelgraben". Bearbeitung des Ausschnitts: Torsten Schoepe
Die Interpretation des Flächennutzungsplans (F-Plan) ist eindeutig
Um den F-Plan von 1978 und seine Bedeutung für die Lüchower Stadtentwicklung zu verstehen, ist es notwendig noch weiter zurück zu schauen. Bereits der F-Plan von 1966 sieht die Erweiterung der Lüchower Grünanlagen nach Süden bis zum Querweg der Kabelgärten zur Jeetzel begründet vor.
"…Die zweite größere Grünfläche im Süden des Stadtgebietes reicht mit dem Amtsgarten bis an den Stadtkern heran und findet im Grün der Jeetzeldeiche eine Fortsetzung bis in die nördlichen Baugebiete. Der Wert dieses Zentralgrüns kann nicht überschätzt werden. Es ist eine wesentliche Erweiterung um 18 ha vorgesehen. Das Stadtzentrum kann auf mehreren, in Grünflächen eingebetteten Fußwegen erreicht werden. Die sorgfältige Planung und Ausführung neuer Grünflächen, unter Hinzuziehung eines bewährten Landschaftsgestalters, wird in den nächsten Jahren ein wichtiges Anliegen der Stadt sein müssen. Lüchow, den 19. September 1966." (EJZ vom 3.5.1967)
Eine Textpassage in den Erläuterungen zum F-Plan 1966 lautet:
„IV. Sondergebiete
Die Baunutzungsverordnung läßt zu, Sondergebiete auszuweisen [...]. Als Sondergebiet sind Flächen südlich der Theodor-Körner-Straße anzusehen, die das Schul- und- Verwaltungszentrum der Stadt bilden. Es gilt, diese in früheren Planungen vorbereitete Entwicklung zu festigen und weiter auszubauen. Geplant ist die Ausweitung dieses Gebietes nach Süden für ein weiteres Schulbauprojekt und nach Norden für einen Verwaltungsbau. Eine weitere Ausdehnung nach Süden ist städtebaulich unerwünscht und wegen der schlechten Grundverhältnisse technisch nicht vertretbar.“
Aus einer Bürgerversammlung berichtet die EJZ vom 3.2.1971:
„Der regen Neubautätigkeit sind viele schöne Gärten zum Opfer gefallen. Klank setzte sich daher für eine Erweiterung des Schützenparkes und für die Schaffung neuer Grünanlagen ein, „damit unsere wachsende Stadt wieder eine Stadt im Grünen wird“. Hier wurden Erläuterungen gegeben, warum man bei der Bebauung auf eine Ausdehnung der Stadt in die Breite bedacht sein mußte. Ferner wurde auf die Ausweitung des Amtsgartens hingewiesen. Auch die Erweiterung des Schützenparkes ist im Flächennutzungsplan festgelegt.“
Der Flächennutzungsplan von 1978 verfestigt die Vorgaben des F-Plans von 1966 und weist den gesamten Bereich in der südlichen Jeetzelniederung als Grünanlage mit dem Planzeichen ‚Parkanlage‘ aus.