Denkmalschutz
Hier erfahren sie alles über die historische Bedeutung des Gebietes der im Süden gelegenen Lüchower Kabelgärten

Die Verkoppelungskarte für den Rezeß* von 1852 zeigt die damaligen 87 Kabelgärten und Wiesenstücke mit den Namen der Eigentümer. (* siehe Wikipedia)
Lüchower Ackerbürgertum
Der Rezess von 1852 belegt die Kabelgärten und die nördlich anschließenden Wiesen als Bestandteil des Lüchower Ackerbürgertums. Die freiflächenlosen Grundstücke der Lüchower Innenstadt wurden durch Nutzflächen im stadtnahen Bereich ergänzt. Fast jedes Bürgerwesen hatte mindestens einen Kabelgarten, eine Wiese in der Plater Marsch und einen Acker im Bereich Dickstätte. Über 60% der damaligen Kabelgärten sind heute noch zusammenhängend in Originalgröße vorhanden und als kulturhistorischer Beleg der Stadtgeschichte Lüchows zu bewerten und in Gänze zu erhalten. Das Flurstück 101 war 1852 die sogenannte „Bullwiese“ und lag zwischen dem Wilseitzgraben (heute Kabelgraben genannt) und dem Wilseitzweg, der noch heute in die Kabelgärten hinein führt.
Wilseitz ist ein slawischer Begriff und heißt übersetzt „feuchte Stelle“. Hier gilt: Nomen est omen. (Quelle: Paul Kühnel, Die Slawischen Orts- und Flurnamen im Lüneburgischen, 1902)
Im Zuge des Programms zur „Resilienten Innenstadt“ setzt sich die Stadt Lüchow aktuell mit dem alten St. Annenfriedhof an der Salzwedeler Straße auseinander. Auch der geschichtliche Aspekt der Grabstätten der dort bestatteten Lüchower Bürger wird betrachtet. Wenn man die Eigentümerlisten der Kabelgärten und der Bürgerhäuser gegen die Liste der ehemaligen Grabstätten stellt, ergibt sich eine große Überschneidung und damit die Option historische Bezüge zwischen den Gebäuden in der Innenstadt, den Kabelgärten und dem St. Annenfriedhof herzustellen. Die Auseinandersetzung mit der hier belegten Historie wird helfen, die soziale Identität der heutigen Bewohner mit ihrer Stadt herzustellen.
Die Lüchower Stadtgrenze im Süden mit dem seit Jahrhunderten weitgehend unveränderten Panorama (siehe Merian-Stich von 1654) muss, auch im Sinne aller bisherigen Stadtratsmitglieder und Stadtplaner, im jetzigen Zustand erhalten werden. Der gesamte Bereich sollte, so wie der Schützenpark, unter Denkmalschutz gestellt werden.